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Beim Landgericht finden regelmäßig Verhandlungen in Straf- und Zivilsachen statt. Diese werden in einem der Sitzungssäle des Landgerichts, oder   -in Zivilsachen häufig- in den Richterzimmern durchgeführt.

Die Tagesordnung ist jeweils vor dem Verhandlungsraum ausgehängt. Aus dieser ergibt sich auch, ob es sich um eine öffentliche oder eine nichtöffentliche Sitzung handelt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen

 

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