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20. bis 26. Kalenderwoche 2018 (2. Nachtrag)

Datum: 22.05.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

Hinweis:

Vom 28.05. bis 01.06.2018 habe ich Urlaub. In dieser Zeit werde ich durch Herrn VRLG Dr. Ratzel (Durchwahl 2658: E-Mail: oliver.ratzel@lgmannheim.justiz.bwl.de) vertreten.

 

Verdacht des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung

 

Strafkammer 7

7 KLs 700 Js 30216/17

 

Verfahren gegen

 

1. Duran K., geb. 1969

   Verteidiger: Rechtsanwalt Urbanczyk, Mannheim

  

2. Tahsin K., geb. 1999

   Verteidiger: Rechtsanwalt Kling, Mannheim

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Biereder-Groschup, Mannheim

 

3. Biser B., geb. 1999

   Verteidiger: Rechtsanwalt Eith, Mannheim

  

4. Abdullah K., geb. 2000

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Sälinger, Mannheim

   Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

 

5. Vakkas K., geb. 1999

   Verteidiger: Rechtsanwalt Korkmaz, Mannheim

   Verteidiger: Rechtsanwalt Heuer, Ludwigshafen

 

6. Filip K., geb. 2000

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Kosian, Speyer

   Verteidiger: Rechtsanwalt Robling, Saarbrücken

 

7. Onur Ö., geb. 1995

   Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

   Verteidigerin: Rechtsanwältin Mannebach-Junge, Mannheim

 

Vertreter des Nebenklägers Thorsten N.: Rechtsanwalt Langhanki, Mainz

 

Vertreterin des Nebenklägers Linus P.: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

 

Prozessauftakt:Dienstag, 05. Juni 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 6., 7., 12., 14., 18., 20., 21., 26., 28. Juni, 02., 04., 06., 10., 11., 16., 17., 19. Juli, 07., 09., 10. August, 03., 04., 07., 25., 27. September, 02., 04., 09., 11., 16., 18., 23., 25. u. 30. Oktober 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Die Angeklagten Ziffer 2 - 7 sollen am frühen Morgen des 17.09.2018 in Mannheim im Stadtteil Jungbusch vor einem Lokal in der Jungbuschstraße auf eine kleinere Gruppe von Personen getroffen sein, zu denen u.a. die beiden Nebenkläger sowie Giedrius M. gezählt haben sollen. Aus nicht bekanntem Grund habe sich eine kurze Diskussion entwickelt, an deren Ende der Angeklagte Tahsin K. dem Giedrius M. unvermittelt und ohne Vorwarnung einen Faustschlag ins Gesicht versetzt habe. Auch die beiden Nebenkläger sollen in der sich daran anschließenden körperlichen Auseinandersetzung mehrere Faustschläge ins Gesicht erhalten haben.

Nachdem sich die Auseinandersetzung in die Beilstraße verlagert habe und zwischenzeitlich auch der Angeklagte Ziffer 1 zu den übrigen Angeklagten hinzugestoßen sei, sollen die Angeklagten den Entschluss gefasst haben, ihre zahlenmäßige Überlegenheit auszunutzen und ihre Kontrahenten unter Einsatz von Eisenstangen und Messern anzugreifen. Die Angeklagten sollen dabei insbesondere gegen den Nebenkläger Thorsten N. vorgegangen sein. Der Angeklagte Onur Ö. soll diesem einen Schlag mit einer Eisenstange auf den Kopf versetzt haben. Der Angeklagte Tahsin K. soll dem Nebenkläger Thorsten N. sowie dem diesem zu Hilfe eilenden Nebenkläger Linus P. mit einem Messer Stichverletzungen zugefügt haben. Beide Nebenkläger sollen durch die Angeklagten auch noch am Boden liegend attackiert worden sein. Als die Polizei eingetroffen sei, hätten die Angeklagten die Flucht ergriffen.

Der Nebenkläger Thorsten N., dessen Tod die Angeklagten billigend in Kauf genommen haben sollen, soll durch den Angriff vier Stichverletzungen sowie einen Bruch des Schädelknochens davongetragen haben. Der Nebenkläger soll sich aufgrund des Bruchs des Schädelknochens in akuter Lebensgefahr befunden haben.

Der Nebenkläger Linus P. soll durch einen Stich eine Verletzung des Dünndarms erlitten haben.

Die Angeklagten Ziffer 4 u. 6 sollen zur Tatzeit 17 bzw. 16 Jahre alt und damit Jugendliche, die Angeklagten Ziffer 2, 3 und 5 sollen jeweils 18 Jahre alt und damit Heranwachsende im Sinne des JGG gewesen sein.

Alle Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.    

 

Hinweis: Ggf. wird für die Dauer der gesamten Hauptverhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

 

Verdacht des Betruges

 

Strafkammer 24 - Große Wirtschaftsstrafkammer

24 KLs 603 Js 27468/12

 

Verfahren gegen

 

Heiko S., geb. 1975

Verteidiger: Rechtsanwalt Tilgener, Freiburg

 

Prozessauftakt:Montag, 18. Juni 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermine: 20., 25., 27. Juni, 02., 04., 11., 16., 18., 23., 26. Juli u. 17. August 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von Mai 2009 bis Oktober 2010 in mehr als 50 Fällen in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer eines Autohauses mit Sitz in Südbaden sowie als faktischer Geschäftsführer einer auf den Namen seiner Frau laufenden Autovermietung in Südbaden mit Banken Finanzierungsverträge sowie mit Leasingfirmen Leasingverträge bzgl. bestimmter Fahrzeuge abgeschlossen, wobei er jeweils bewusst der Wahrheit zuwider verschwiegen habe, dass er die Fahrzeuge bereits an Dritte veräußert habe, weshalb diese nicht - wie vorgesehen - als Sicherheit für die Banken und Leasingfirmen zur Verfügung gestanden hätten.

Durch die Taten soll ein Schaden in Höhe von rund EUR 3,7 Millionen entstanden sein.

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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