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30. bis 34. Kalenderwoche 2019 (Zweiter Nachtrag)

Datum: 16.08.2019

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

Verdacht des besonders schweren Raubes u.a.

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer
7 KLs 706 Js 5853/19

Verfahren gegen

Gino O., geb. 1998
Verteidiger: Rechtsanwalt Rigbers, Mannheim

Prozessauftakt: Mittwoch, 21. August 2019, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: 10., 12., 13., 25. September u. 02. Oktober 2019, jeweils 09.00 Uhr, außer 10. September 2019: 13.00 Uhr)

Dem Angeklagten, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er habe am frühen Abend des 15.02.2019 in Mannheim an einem Überfall auf einen Schrotthändler in Mannheim mitgewirkt. Dazu sollen der Angeklagte und seine gesondert verfolgten Mittäter den Inhaber des Betriebes zunächst in ihre Gewalt gebracht, anschließend dessen Büroräume sowie dessen Wohnung durchsucht und zumindest einen der beiden in den Niederlanden angemieteten Lkw mit Altmetall beladen haben. Nachdem die Täter bemerkt haben sollen, dass die Polizei mittlerweile Kenntnis von den Geschehnissen auf dem Betriebsgelände erlangt habe, soll der Beladevorgang abgebrochen und den beiden nicht in den Tatplan eingeweihten Lkw-Fahrern das Signal zum Aufbruch gegeben worden sein. Der Angeklagte und seine Mittäter hätten anschließend - der Angeklagte mit einem von ihm in den Niederlanden angemieteten Kleintransporter, die weiteren Täter mit einem weiteren Fahrzeug mit niederländischem Kennzeichen - zügig das Betriebsgelände verlassen.
Die beiden Lkw seien unweit des Betriebsgeländes durch die Polizei angehalten worden.
Der Angeklagte und die ihm vorausfahrenden Mittäter sollen eine Polizeisperre in der Essener Straße umfahren haben, wobei es den Mittätern des Angeklagten noch gelungen sei, das Polizeifahrzeug nicht zu berühren, während der Angeklagte mit der Front des Polizeifahrzeuges kollidiert sein soll. Die Mittäter des Angeklagten hätten nach kurzer Verfolgung entkommen können. Der Angeklagte habe trotz der ihn verfolgenden Einsatzfahrzeuge der Polizei seine Flucht fortgesetzt, die - nachdem der Angeklagte zuvor u.a. versucht habe, ein ihn verfolgendes Polizeifahrzeug abzudrängen und nachdem er zudem auch innerhalb geschlossener Ortschaften mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren sei - schließlich aus Feudenheim kommend an der Maulbeerinsel geendet habe. Der Angeklagte habe zunächst versucht, seine Flucht durch den Neckar fortzusetzen, was er jedoch nach kurzer Zeit aufgegeben habe.

Der Angeklagte soll zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten 20 Jahre alt und damit Heranwachsender im Sinne des JGG gewesen sein.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

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